Urlaube und nicht krankheitsbedingte Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern

Im Schulsprengel Leifers gibt es seit einigen Jahren eine Urlaubsregelung. In Italien herrscht Schulpflicht, das heißt, der Schulbesuch in der Unterrichtszeit ist verpflichtend. Die Nichtbefolgung der Schulpflicht ist meldepflichtig. Wenn auf eine Reise innerhalb der Schulzeit nicht verzichtet werden kann, ist es üblich und zeugt von gegenseitigem Respekt, dass die Eltern diese Abwesenheit vorab melden. Sie werden dann zu einem Gespräch eingeladen. Mit der Klassenlehrperson und der Schulführung wird ein Aufgabenpaket vereinbart, damit die Kinder die Möglichkeit haben, Aufgaben zu machen und bereits Gelerntes zu üben.

Bei nicht gemeldeten Urlauben werden unterschriebene Vereinbarungen  gebrochen. Das hat zur Folge, dass der Ganztagsplatz und die Nachmittagsangebote für Kinder, die wochenlang unentschuldigt abwesend sind, annulliert werden. Die Kinder werden nur mehr zum gesetzlich vorgeschriebenen Unterricht am Vormittag zugelassen. Auch ein Besuch der Mensa mit der Schule ist nicht mehr möglich.

Regeln für längere Absenzen (dt)

Regeln für längere Absenzen (it)